Werte Gäste,
mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Hally Gally lndoor-Spielplatzes erkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsordnung des Hally Gally lndoor-Spielplatzes an.
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse. unseren Informationsblättern sowie unserer Homepage zu entnehmen.
Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Betriebes sind zu beachten.
Eintrittserlöse werden nicht rückerstattet.
Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden. Socken können Sie bei Bedarf an der Kasse preiswert erwerben. Ein Barfußgang ist nicht gestattet.
Das Tragen von Körperschmuck (z.B. Ringe. Uhren. Haarspangen und –klemmen, etc.) ist während des Spielens in und auf den Spielgeräten aus Verletzungs- und Beschädigungsgründen grundsätzlich nicht gestattet.
Das Center ist mit einer Videoüberwachung· und einer Alarmanlage ausgestattet. Wir weisen darauf hin, das die Aufzeichnungen zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet werden.
Die Fotos, welche vom Fotografen des Indoorspielplatzes geschossen werden, dürfen für Werbezwecke benutzt werden.
Im Center sowie auf den Toiletten ist das Rauchen strengstens verboten.
Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Bitte beachten Sie bei der Bestellung von warmen Speisen am Abend die Schließung unserer Küche um 19.30 Uhr.
Das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen etc. Ist nicht gestattet. Bei Geburtstagsfeiern kann ein Geburtstagskuchen mitgebracht werden. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
Jegliche Behälter aus Glas, Plastik oder Porzellan. sowie Süßigkeiten und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht zu den Spielgeräten mitgenommen werden.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung, dem Spiel und Spaß was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert.
Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den erwachsenen Aufsichtspersonen. Auch Im Falle der Übertragung der Betreuung an eine Begleitperson
übernimmt der Betreiber keine Betreuungspflicht. Diese wird von der jeweiligen Begleitperson ausgeübt.
Bei geschlossenen Gruppen (Kindergartengruppen, Schulklassen. Vereine, Geburtstagsgesellschaften, etc.) ist die jeweilige Aufsichtsperson für die Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzungsordnung verantwortlich.
Wir machen die Aufsichtspersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben. Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind nicht für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen. Eltern haften für Ihre Kinder.
Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Aus brandschutztechnischen Gründen sind Kinderwagen Im Hallgy Gally lndoorspielplatz verboten.
Alle Anlagen und Einrichtungen des Centers dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Die Besucher sind dazu verpflichtet, den Betreiber auf etwaige Mängel an den Geräten und
Einrichtungen aufmerksam zu machen, damit diese schnellstmöglich Instandgesetzt werden können. ) Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Kinder ab 8 Jahren dürfen das Center ohne Begleitung einer Aufsichtsperson nur mit der vorab abgegebenen schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten (Erklärung unbegleiteter Besuch) besuchen.
Diese muss vor Ort Im Hally Gally lndoorspielplatz ausgefüllt werden. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht dieser Kinder. Kinder unter 8 Jahren können das Center nur In Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen.
Bei plötzlich auftretender Erkrankung eines Kindes oder einem Unfall ist das Team berechtigt, erst den Notarzt zu rufen und dann die Aufsichtsperson zu informieren.
Grundsätzlich ist jeder Unfall oder jede Verletzung einer Person im Center dem Betreiber bzw. dessen Personal sofort und taggleich zu melden und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Die nachträgliche Anmeldung von Unfällen oder Verletzungen wird ausgeschlossen und daraus resultierende Ansprüche grundsätzlich abgelehnt.
Um die Sicherheit der Benutzer bestmöglich zu gewährleisten, wurde eine maximale Besucherzahl festgelegt. Wird diese überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer
Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aufgrund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
Besucher haften für durch sie verursachte Schäden an anderen Gästen oder den Einrichtungen des Centers wie z.B. der Spiel- und Sportgeräte. Sprunganlagen, Rutschen oder sanitären Einrichtungen.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals im Center ist unbedingt Folge zu leisten.
Besucher, die gegen die Grundsätze der Nutzungsordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von dem Besuch des Centers ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird In diesem Fall nicht erstattet.
Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zutritt zum Center bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Wird die Buchung eines Kindergeburtstages, eines Gruppenbesuches. eines Ferienprogrammes oder ein Animationsprogramm später als 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn storniert, müssen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Bestellwertes berechnen. Absagen müssen schriftlich per Mail erfolgen und haben nur ihre Gültigkeit, wenn diese von uns bestätigt werden.
Freikarten können bei diesen Leistungen nicht verrechnet werden. Gutscheine natürlich jederzeit gerne.
Geben Sie bitte vor Verlassen des Centers ausgeliehene Sachen wieder an der Kasse zurück. Bei Beschädigung, Verlust oder Nichtrückgabe ist Ersatz zu leisten. Filmen und fotografieren ist in unserem Center erlaubt. Fremde Personen, Personal Geräte oder die Einrichtungen des Centers dürfen nur mit deren bzw. mit Zustimmung des Betreibers aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Betreiber. Fotos, welche durch den Betreiber gemacht werden, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.
Die Benutzung von Garderobe und der Aufbewahrungsfächer geschehen auf eigenes Risiko. Der Inhalt der Schränke und der Aufbewahrungsfächer wird über entfernt. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden an der Kasse (1 Woche) aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
Die Benutzung der Parkplätze, der Fahrradabstellplätze und der Kinderwagenabstellflächen erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Betreiber Ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder Ähnliches) zu bewahren. Im Falle von Abhandenkommen von Gegenständen oder Sachen wird keine Haftung übernommen.